Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Bemerkung:
Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S
Alter:
15 Jahre
Schließt ein:
Keine
Krafträder mit
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Bemerkung:
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Alter:
16 Jahre
Schließt ein:
AM
Krafträder mit
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Bemerkung:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Alter:
18 Jahre
Schließt ein:
AM, A1
Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Bemerkung:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Alter:
20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Schließt ein:
AM, A1, A2
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Bemerkung:
Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung
Alter:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Schließt ein:
AM, L
• Ausbildung & Prüfung auf Automatikfahrzeug (BMW X2), aber trotzdem Fahrzeug mit Schaltgetriebe fahren
• Zusätzlich in der Ausbildung mindestens 10 Fahrstunden mit Schaltfahrzeug (frühestens nach der praktischen Grundausbildung) & Testfahrt von 15 Minuten mit dem/r Fahrlehrer/in
+++ Die Bescheinigung erhaltet ihr von uns in der Fahrschule! +++
• Bei Eintragung einer Automatikbeschränkung im Führerschein kann über die neue B197-Regel die Schlüsselzahl 78 ausgetragen werden
Besonderheiten bei Erweiterungen (BE, C1, C1E, C, CE):
• Bei Prüfung der Klasse B auf Fahrzeug mit Schaltgetriebe kann bei Erweiterung die Prüfung auf Automatikfahrzeug abgelegt werden, ohne Beschränkung durch Schlüsselzahl 78 auf Automatikgetriebe.
+++ Trotzdem Fahrzeuge der Klasse BE, C1 oder C mit Schaltgetriebe fahren! +++
• Bei Prüfung der Klasse B mit neuer Automatikregelung (B197) wird bei Erweiterung die jeweilige Klasse durch Schlüsselzahl 78 auf Fahren mit Automatikfahrzeugen beschränkt, wenn die Prüfung der Erweiterung auf Automatikfahrzeug absolviert wurde.
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Bemerkung:
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Alter:
vgl. Klasse B
Krafträder mit
- Leistung max. 11 kW / 125cm³
Voraussetzungen:
• Alter mind 25 Jahre
• 5 Jahre Führerschein Klasse B
• 4 x 90 min Theorie
• 5 x 90 min Praxis
• Teilnahmebescheinigung
Keine Prüfung!
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Bemerkung:
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!
Alter:
vgl. Klasse B
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
Alter:
16 Jahre
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit
- zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung:
Vorbesitz: B
Alter:
18 Jahre
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 3.500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Bemerkung:
Vorbesitz: C1
Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs"
Alter:
18 Jahre
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit
- zG über 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung:
Vorbesitz: B
Alter:
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
Schließt ein:
C1
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung:
Vorbesitz: C
Alter:
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
Schließt ein:
BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
- Länge max. 8 m
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung:
Vorbesitz: B
Alter:
21 Jahre
18 Jahre für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
Kfz der Klasse D1 mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung:
Vorbesitz: D1
Wegfall der Bestimmungen "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" und "zG der Kombination max. 12.000 kg"
Alter:
21 Jahre
18 Jahre für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
Schließt ein:
BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung:
Vorbesitz: B
Alter:
18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation
Schließt ein:
D1
Kfz der Klasse D mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung:
Vorbesitz: D
Alter:
18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner
Tätigkeit und Qualifikation
Schließt ein:
BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
- für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Bemerkung:
Die Klasse AM wird nicht mehr miterteilt
Alter:
16 Jahre
Schließt ein:
L