
Unsere Führerscheinklassen
Diese Klassen bilden wir aktuell nicht aus
Leichte bis schwere Lkw, Kleinbusse bis große Busse, mit oder ohne Anhänger
Referenzen
PKW und Anhänger
B
Führerscheinklasse B – Pkw-Führerschein
Was darf gefahren werden?
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen A1, A2, A)
– mit zulässiger Gesamtmasse (zG) bis 3.500 kg
– zur Beförderung von maximal 8 Personen zusätzlich zum Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG bis 750 kg: immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg: erlaubt, wenn die zG der Kombination max. 3.500 kg beträgt
(gemäß § 6 FeV und Anlage 3)
Eingeschlossene Klassen
Besonderheiten
- Die frühere Regelung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ entfällt
(seit EU-weiten Anpassungen an die FeV)
Mindestalter
- 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
- 18 Jahre
B96
Erweiterung B96 – Pkw mit größerem Anhänger
Was darf gefahren werden?
- Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger
– zG des Anhängers über 750 kg
– zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber maximal 4.250 kg
Eingeschlossene Klassen
- Keine zusätzlichen Klassen
Besonderheiten
- Wird durch Schlüsselzahl 96 im Führerschein dokumentiert
- Keine Prüfung erforderlich
– aber Teilnahme an einer besonderen Schulung in der Fahrschule ist vorgeschrieben
(gemäß § 6a FeV – mindestens 7 Stunden Schulung)
Mindestalter
Entspricht dem der Klasse B
– 18 Jahre
– 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
BE
Führerscheinklasse BE – Pkw mit Anhänger
Was darf gefahren werden?
- Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B mit
– Anhänger oder Sattelanhänger
– mit zG über 750 kg, aber maximal 3.500 kg
Eingeschlossene Klassen
- Keine weiteren
Besonderheiten
- Vorbesitz der Klasse B erforderlich
- Keine Theorieprüfung notwendig, aber
– praktische Prüfung ist verpflichtend
Mindestalter
Entspricht dem Mindestalter der Klasse B
– 18 Jahre
– 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Beispielhafte Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen
Zugfahrzeug (zG) | Anhänger (zG) | Gesamtmasse (zG Kombination) | Benötigte Klasse | Beispiel |
---|---|---|---|---|
2.000 kg | 500 kg | 2.500 kg | B | Pkw mit kleinem Baumarkt-Anhänger |
2.000 kg | 1.200 kg | 3.200 kg | B | Kombi mit Wohnanhänger |
2.000 kg | 1.600 kg | 3.600 kg | BE | SUV mit großem Pferdeanhänger |
2.300 kg | 1.200 kg | 3.500 kg | B | Transporter mit mittlerem Werkstattanhänger |
2.300 kg | 2.500 kg | 4.800 kg | nicht erlaubt mit B oder BE | Lkw-Zug (erfordert Klasse C1E oder CE) |
2.100 kg | 950 kg | 3.050 kg | B | Pkw mit kleiner Baumaschine |
2.000 kg | 2.000 kg | 4.000 kg | BE | Geländewagen mit großen Wohnwagen |
Hinweise zur Tabelle:
- zG = zulässige Gesamtmasse
- Kombination = Summe aus zG von Zugfahrzeug und Anhänger
- Die Klasse B erlaubt Anhänger über 750 kg nur, wenn die Gesamtkombination 3.500 kg nicht überschreitet
- Die Klasse BE erlaubt Anhänger bis 3.500 kg, unabhängig vom Zugfahrzeug, solange das technisch zulässig ist
B197
Führerscheinklasse B197 – Automatik-Ausbildung mit Schaltkompetenz
Was darf gefahren werden?
- Ausbildung und praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug (z. B. BMW X2)
- Trotzdem Fahren von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe erlaubt, wenn:
– mind. 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen absolviert wurden
– anschließend eine 15-minütige Testfahrt mit Fahrlehrer/in bestanden wurde
Eingeschlossene Klassen
Besonderheiten
- Keine Schlüsselzahl 78 (Automatikbeschränkung) im Führerschein,
wenn oben genannte Voraussetzungen erfüllt sind – die Bescheinigung stellt die Fahrschule HeiDie direkt aus - Erweiterung auf BE, C1, C1E, C, CE:
– Wenn die B-Prüfung auf Schaltfahrzeug abgelegt wurde:
→ Keine Automatikbeschränkung bei Erweiterung
– Wenn die B-Prüfung mit B197 auf Automatikfahrzeug erfolgt ist:
→ Die Erweiterung ist auf Automatik beschränkt (Schlüsselzahl 78),
außer die Erweiterungsprüfung erfolgt selbst auf Schaltfahrzeug
Mindestalter
Entspricht dem der Klasse B
– 18 Jahre
– 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Was bedeutet die Schlüsselzahl 78 im Führerschein?
Schlüsselzahl 78 steht im Führerschein für eine Beschränkung auf Automatikfahrzeuge.
Sie wird eingetragen, wenn die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde ohne zusätzliche Schulung auf Schaltgetriebe.
Auswirkungen:
- Wer die Schlüsselzahl 78 im Führerschein hat, darf keine Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren (auch nicht in der Klasse B).
- Diese Einschränkung gilt nur für Klasse B – nicht automatisch für Erweiterungen.
Wie kann man die Beschränkung vermeiden?
Mit der neuen Regelung B197:
Durch eine zusätzliche Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug in der Fahrschule (mind. 10 Fahrstunden + 15-minütige Testfahrt mit Fahrlehrer) wird die Beschränkung aufgehoben – trotz Prüfung auf Automatik.
Wichtig: Die Bescheinigung über die Schaltkompetenz muss vor der Prüfung ausgestellt werden und wird nicht im Führerschein vermerkt, sondern nur in den Prüfungsunterlagen beim TÜV dokumentiert.
B196
Erweiterung B196 – 125er Motorrad mit dem Pkw-Führerschein
Was darf gefahren werden?
- Leichtkrafträder bis 125 cm³
– Leistung max. 11 kW
– Verhältnis Leistung/Gewicht wie bei A1
(rechtlich gilt B196 als Erweiterung der Klasse B um A1-Fahrzeuge – ohne A1 zu besitzen)
Eingeschlossene Klassen
- Keine zusätzlichen Klassen – B wird um 125er-Nutzung erweitert
Voraussetzungen
- Mind. 25 Jahre alt
- Seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B
- Teilnahme an spezieller Schulung in der Fahrschule:
– 4 x 90 Minuten Theorie
– 5 x 90 Minuten Praxis - Keine Prüfung notwendig
- Teilnahmebescheinigung wird von der Fahrschule ausgestellt und bei der Führerscheinstelle eingereicht
Mindestalter
25 Jahre
Motorradklassen
A
Führerscheinklasse A – Motorräder ohne Leistungsbeschränkung
Triumph Trident 660
- Hubraum: 660ccm
- Leistung: 82 PS
- Gewicht: 189 kg
- Höchstgeschwindigkeit: 196 km/h
- Sitzhöhe: 81 cm


Triumph Street Triple
- Hubraum: 675 ccm
- Leistung: 106 PS
- Gewicht: 182 kg
- Höchstgeschwindigkeit: 226 km/h
- Sitzhöhe: 82 cm
Was darf gefahren werden?
- Zweirädrige Krafträder
– mit Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
– mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) über 45 km/h
– auch mit Beiwagen (gemäß Anlage 3 FeV) - Dreirädrige Kraftfahrzeuge
– mit symmetrisch angeordneten Rädern
– Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
– Leistung über 15 kW
Eingeschlossene Klassen
Besonderheiten
- Beim Aufstieg von Klasse A2 auf A (nach mindestens 2 Jahren Besitz) ist nur eine praktische Prüfung erforderlich – keine theoretische.
(Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 3 FeV)
Mindestalter
- 20 Jahre: beim Aufstieg von Klasse A2
- 21 Jahre: für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW
- 24 Jahre: beim Direkteinstieg (ohne Vorbesitz A2)
A2

Führerscheinklasse A2 – Motorräder mit mittlerer Leistung
Honda CB 500
- Hubraum: 471 ccm
- Leistung: 48 PS
- Gewicht: 188 kg
- Höchstgeschwindigkeit: 176 km/h
- Sitzhöhe: 78,5 cm
Was darf gefahren werden?
- Zweirädrige Krafträder
– mit maximaler Leistung von 35 kW
– Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
(gemäß Anlage 3 FeV)
Eingeschlossene Klassen
Besonderheiten
- Beim Aufstieg von Klasse A1 auf A2 (nach mindestens 2 Jahren Besitz) ist nur eine praktische Prüfung erforderlich – keine theoretische.
(Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 3 FeV)
Mindestalter
18 Jahre
A1
Führerscheinklasse A1 – Leichtkrafträder bis 125 cm³

KTM 125 Duke
- Hubraum: 125 ccm
- Leistung: 15 PS
- Gewicht: 154 kg
- Höchstgeschwindigkeit: 105 km/h
- Sitzhöhe: 80 cm
Honda MSX 125 A
- Hubraum: 125 ccm
- Leistung: 9,8 PS
- Gewicht: 103 kg
- Höchstgeschwindigkeit: 94 km/h
- Sitzhöhe: 76,1 cm

Was darf gefahren werden?
- Zweirädrige Krafträder
– Hubraum max. 125 cm³
– Leistung max. 11 kW
– Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg - Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
– Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
– bbH über 45 km/h
– Leistung max. 15 kW
Eingeschlossene Klassen
Besonderheiten
- Die frühere Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren wurde aufgehoben
Mindestalter
16 Jahre
AM

Führerscheinklasse AM – Kleinkrafträder & leichte Vierräder
Piaggio C50
- Hubraum: 49 ccm
- Leistung: 4 PS
- Gewicht: 101 kg
- Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
Was darf gefahren werden?
- Zweirädrige Kleinkrafträder
– bbH max. 45 km/h
– Hubraum max. 50 cm³ (bei Verbrennungsmotor)
– Leistung max. 4 kW (bei Elektromotor) - Dreirädrige Kleinkrafträder
– bbH max. 45 km/h
– Hubraum max. 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren)
– Leistung max. 4 kW (bei Diesel- oder Elektromotor) - Vierrädrige Leicht-Kfz
– bbH max. 45 km/h
– Hubraum max. 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren)
– Leistung max. 4 kW (bei Diesel- oder Elektromotor)
– Leermasse max. 350 kg
Eingeschlossene Klassen
- Keine
Besonderheiten
- Enthält die früheren Klassen M und S (zusammengefasst zur AM)
Mindestalter
15 Jahre
Landwirtschaft
L
Führerscheinklasse L – Land- & forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h
Was darf gefahren werden?
- Zugmaschinen
– für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
– bbH max. 40 km/h
– mit Anhängern max. 25 km/h - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und Flurförderfahrzeuge
– bbH max. 25 km/h
– auch mit Anhänger
Eingeschlossene Klassen
- Keine weiteren
Besonderheiten
- Ideal für Landwirtschaft, Ausbildungsbetriebe oder Betriebshöfe
- Kein Einsatz im gewerblichen Güterverkehr
- Gilt nur im innerstaatlichen Verkehr (Deutschland)
Mindestalter
16 Jahre
Zurzeit keine Ausbildung für folgende Klassen
C1
Führerscheinklasse C1 – Leichte Lkw bis 7,5 Tonnen
Was darf gefahren werden?
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen AM, A1, A2, A)
– mit zulässiger Gesamtmasse (zG) über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
– zur Beförderung von max. 8 Personen zusätzlich zum Fahrer - Anhänger mit zG bis 750 kg
Eingeschlossene Klassen
- Keine weiteren
Besonderheiten
- Vorbesitz der Klasse B erforderlich
- Ideale Klasse für z. B. Transporter, kleine Lkw, Wohnmobile im höheren Gewichtsbereich
Mindestalter
- 18 Jahre
C1E
Führerscheinklasse C1E – Leichte Lkw mit schwerem Anhänger
Was darf gefahren werden?
- Kombinationen mit Kfz der Klasse C1
– mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG über 750 kg
– zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg - Kombinationen mit Kfz der Klasse B
– mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG über 3.500 kg
– zG der Kombination max. 12.000 kg
Eingeschlossene Klassen
Besonderheiten
- Vorbesitz der Klasse C1 erforderlich
- Die frühere Beschränkung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ entfällt
Mindestalter
- 18 Jahre
C
Führerscheinklasse C – Lkw über 3,5 Tonnen
Was darf gefahren werden?
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen AM, A1, A2, A)
– mit zulässiger Gesamtmasse (zG) über 3.500 kg
– zur Beförderung von max. 8 Personen zusätzlich zum Fahrer - Anhänger mit zG bis 750 kg
Eingeschlossene Klassen
Besonderheiten
- Vorbesitz der Klasse B erforderlich
- Für gewerbliche Nutzung ist eine Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erforderlich
Mindestalter
- 21 Jahre
- 18 Jahre, wenn:
– Grundqualifikation erfolgreich absolviert wurde oder
– die Person sich in einer spezifischen Berufsausbildung befindet (z. B. Berufskraftfahrer)
CE
Führerscheinklasse CE – Lkw mit schwerem Anhänger
Was darf gefahren werden?
- Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse C
– mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG über 750 kg
Eingeschlossene Klassen
Besonderheiten
- Vorbesitz der Klasse C erforderlich
- Für gewerbliche Nutzung ist eine Grundqualifikation nach BKrFQG notwendig
Mindestalter
- 21 Jahre
- 18 Jahre, wenn:
– die Grundqualifikation abgeschlossen wurde oder
– eine spezifische Berufsausbildung absolviert wird oder wurde (z. B. Berufskraftfahrer)
D1
Führerscheinklasse D1 – Kleinbusse bis 16 Personen
Was darf gefahren werden?
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen AM, A1, A2, A)
– zur Beförderung von mehr als 8, aber maximal 16 Personen zusätzlich zum Fahrer
– Fahrzeuglänge max. 8 Meter
– Anhänger mit zG bis 750 kg
Eingeschlossene Klassen
- Keine weiteren
Besonderheiten
- Vorbesitz der Klasse B erforderlich
- Für gewerbliche Nutzung ist ggf. eine Grundqualifikation nach BKrFQG erforderlich
Mindestalter
- 21 Jahre
- 18 Jahre, wenn:
– sich die Person in einer spezifischen Berufsausbildung befindet oder
– diese bereits abgeschlossen hat (z. B. Berufskraftfahrer/in Personenverkehr)
D1E
Führerscheinklasse D1E – Kleinbus mit schwerem Anhänger
Was darf gefahren werden?
- Kombinationen mit Kraftfahrzeug der Klasse D1
– mit Anhänger mit zG über 750 kg
Eingeschlossene Klassen
Besonderheiten
- Vorbesitz der Klasse D1 erforderlich
- Die früheren Beschränkungen entfallen:
– zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs
– zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Mindestalter
- 21 Jahre
- 18 Jahre, wenn:
– sich die Person in einer spezifischen Berufsausbildung befindet oder
– diese bereits abgeschlossen hat (z. B. Berufskraftfahrer im Personenverkehr)
D
Führerscheinklasse D – Omnibus-Führerschein für Busse über 16 Personen
Was darf gefahren werden?
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen AM, A1, A2, A)
– zur Beförderung von mehr als 8 Personen zusätzlich zum Fahrer
– mit Anhänger bis 750 kg zG
Eingeschlossene Klassen
Besonderheiten
- Vorbesitz der Klasse B erforderlich
- Für den gewerblichen Einsatz ist in der Regel eine Grundqualifikation nach BKrFQG erforderlich
- Die genaue Altersgrenze richtet sich nach Ausbildung und Tätigkeit
Mindestalter
- 24 Jahre: Standard ohne besondere Voraussetzungen
- 23 Jahre: mit beschleunigter Grundqualifikation
- 21 Jahre: bei Grundqualifikation mit Einschränkungen (z. B. Linienverkehr bis 50 km)
- 20 Jahre: bei Berufsausbildung „Berufskraftfahrer“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“
- 18 Jahre: nur in der Ausbildung und mit Einschränkungen im Linienverkehr bis 50 km
DE
Führerscheinklasse DE – Omnibus mit schwerem Anhänger
Was darf gefahren werden?
- Kombinationen mit Kraftfahrzeug der Klasse D
– mit Anhänger mit zG über 750 kg
Eingeschlossene Klassen
Besonderheiten
- Vorbesitz der Klasse D erforderlich
- Für den gewerblichen Einsatz ist eine Grundqualifikation nach BKrFQG notwendig
- Anhängerbetrieb z. B. im Reiseverkehr, Linienverkehr mit Gepäckanhänger oder Verkaufsanhänger
Mindestalter
- 24 Jahre: Standard ohne besondere Voraussetzungen
- 23 Jahre: mit beschleunigter Grundqualifikation
- 21 Jahre: mit eingeschränkter Grundqualifikation (z. B. Linienverkehr bis 50 km)
- 20 Jahre: im Rahmen bestimmter Berufsausbildungen
- 18 Jahre: nur während Ausbildung und bei bestimmten Einsätzen im Linienverkehr
T
Führerscheinklasse T – Traktorführerschein für die Landwirtschaft
Was darf gefahren werden?
- Zugmaschinen
– für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
– bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) max. 60 km/h
– für Fahrer unter 18 Jahren: bbH max. 40 km/h
– auch mit Anhänger - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen
– ebenfalls für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
– bbH max. 40 km/h
– auch mit Anhänger
Eingeschlossene Klassen
Besonderheiten
- Die Klasse AM wird nicht mehr automatisch miterteilt
- T ist speziell für den land- und forstwirtschaftlichen Einsatz gedacht – z. B. für landwirtschaftliche Betriebe, Lohnunternehmer, Azubis in Grünen Berufen
Mindestalter
- 16 Jahre
🕮 Glossar
Abkürzungen & Fachbegriffe im Bereich Führerschein
Abkürzung / Begriff | Bedeutung / Erklärung |
---|---|
AM, A1, A2, A | Motorrad-Führerscheinklassen – gestaffelt nach Leistung und Alter |
Anhängerregelung | Vorschriften, wann und wie Anhänger geführt werden dürfen |
Aufstieg | Wechsel in eine höhere Führerscheinklasse (z. B. A1 → A2 oder A2 → A) |
Aufstieg mit Prüfung | Möglichkeit, durch eine Prüfung von einer Klasse in die nächsthöhere aufzusteigen |
Automatikbeschränkung | Einschränkung, dass nur Automatikfahrzeuge gefahren werden dürfen |
B, BE, B96, B197, B196 | Pkw-Führerscheinklassen und Erweiterungen |
bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) | Vom Hersteller vorgesehene maximale Geschwindigkeit eines Fahrzeugs |
Begleitetes Fahren (BF17) | Führerscheinmodell, bei dem ab 17 Jahren mit Begleitperson gefahren werden darf |
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) | Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung für Berufskraftfahrer |
C1, C1E, C, CE | Lkw-Führerscheinklassen – für größere Fahrzeuge und Kombinationen |
D1, D1E, D, DE | Bus-Führerscheinklassen – für die Personenbeförderung |
Fahrlehrer/in | Ausbilder/in für die Fahrprüfung |
FeV | Fahrerlaubnis-Verordnung – Rechtsgrundlage für Führerscheine in Deutschland |
Flurförderfahrzeuge | Fahrzeuge wie Gabelstapler, die in Betrieben genutzt werden |
Futtermischwagen | Spezielles Fahrzeug in der Landwirtschaft zum Mischen und Verteilen von Tierfutter |
Grundqualifikation | Erforderliche Zusatzqualifikation für gewerbliches Fahren von Lkw oder Bus |
Kombination | Fahrzeug + Anhänger – bei Anhängerkonstellationen wichtig |
Leichtkraftrad | Motorrad mit geringem Hubraum (meist 50–125 cm³) und Leistung |
Praktische Prüfung | Fahrprüfung im Straßenverkehr |
Sattelanhänger | Anhänger, der über eine Sattelkupplung mit dem Zugfahrzeug verbunden ist |
Schaltkompetenz | Fähigkeit, ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe zu fahren |
Schlüsselzahl 78 / 96 | Eintrag im Führerschein, der bestimmte Einschränkungen oder Erweiterungen dokumentiert |
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen | Fahrzeuge, die eigenständig fahren und z. B. Arbeitsgeräte transportieren oder bedienen |
Spezielle Schulung | Fahrschulunterricht ohne Prüfung (z. B. bei B96 oder B196) |
T, L | Landwirtschaftliche Führerscheinklassen – für Traktoren und Maschinen |
Theoretische Prüfung | Schriftlicher Test über Verkehrsregeln und Vorschriften |
Verhältnis Leistung/Gewicht | Verhältnis von Motorleistung zur Fahrzeugmasse – bestimmt, wie stark ein Motorrad ist |
Vierrädrige Leicht-Kfz | Leichte vierrädrige Fahrzeuge mit begrenzter Leistung und Geschwindigkeit |
zG (zulässige Gesamtmasse) | Das maximal erlaubte Gewicht eines Fahrzeugs inkl. Ladung |
Zugfahrzeug | Fahrzeug, das einen Anhänger zieht |
Haftungsausschluss
Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch eine Fahrschule, Fahrerlaubnisbehörde oder andere zuständige Stellen. Trotz sorgfältiger Zusammenstellung kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernommen werden – insbesondere im Hinblick auf rechtliche Vorschriften, die sich jederzeit ändern können. Verbindliche Auskünfte zu Führerscheinklassen, Voraussetzungen und rechtlichen Regelungen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder in Ihrer Fahrschule.