Unsere Führerscheinklassen

Leichte bis schwere Lkw, Kleinbusse bis große Busse, mit oder ohne Anhänger

PKW und Anhänger

B

Führerscheinklasse B – Pkw-Führerschein

Was darf gefahren werden?

  • Kraftfahrzeuge (ausgenommen A1, A2, A)
    – mit zulässiger Gesamtmasse (zG) bis 3.500 kg
    – zur Beförderung von maximal 8 Personen zusätzlich zum Fahrer

Anhängerregelung

  • Anhänger mit zG bis 750 kg: immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg: erlaubt, wenn die zG der Kombination max. 3.500 kg beträgt
    (gemäß § 6 FeV und Anlage 3)

Eingeschlossene Klassen

Besonderheiten

  • Die frühere Regelung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ entfällt
    (seit EU-weiten Anpassungen an die FeV)

Mindestalter

  • 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
  • 18 Jahre

B96

Erweiterung B96 – Pkw mit größerem Anhänger

Was darf gefahren werden?

  • Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger
    zG des Anhängers über 750 kg
    zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber maximal 4.250 kg

Eingeschlossene Klassen

  • Keine zusätzlichen Klassen

Besonderheiten

  • Wird durch Schlüsselzahl 96 im Führerschein dokumentiert
  • Keine Prüfung erforderlich
    – aber Teilnahme an einer besonderen Schulung in der Fahrschule ist vorgeschrieben
    (gemäß § 6a FeV – mindestens 7 Stunden Schulung)

Mindestalter

Entspricht dem der Klasse B
– 18 Jahre
– 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

BE

Führerscheinklasse BE – Pkw mit Anhänger

Was darf gefahren werden?

  • Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B mit
    Anhänger oder Sattelanhänger
    – mit zG über 750 kg, aber maximal 3.500 kg

Eingeschlossene Klassen

  • Keine weiteren

Besonderheiten

  • Vorbesitz der Klasse B erforderlich
  • Keine Theorieprüfung notwendig, aber
    praktische Prüfung ist verpflichtend

Mindestalter

Entspricht dem Mindestalter der Klasse B
– 18 Jahre
– 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

Beispielhafte Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen
Zugfahrzeug (zG)Anhänger (zG)Gesamtmasse (zG Kombination)Benötigte KlasseBeispiel
2.000 kg500 kg2.500 kgBPkw mit kleinem Baumarkt-Anhänger
2.000 kg1.200 kg3.200 kgBKombi mit Wohnanhänger
2.000 kg1.600 kg3.600 kgBESUV mit großem Pferdeanhänger
2.300 kg1.200 kg3.500 kgBTransporter mit mittlerem Werkstattanhänger
2.300 kg2.500 kg4.800 kgnicht erlaubt mit B oder BELkw-Zug (erfordert Klasse C1E oder CE)
2.100 kg950 kg3.050 kgBPkw mit kleiner Baumaschine
2.000 kg2.000 kg4.000 kgBEGeländewagen mit großen Wohnwagen

Hinweise zur Tabelle:

  • zG = zulässige Gesamtmasse
  • Kombination = Summe aus zG von Zugfahrzeug und Anhänger
  • Die Klasse B erlaubt Anhänger über 750 kg nur, wenn die Gesamtkombination 3.500 kg nicht überschreitet
  • Die Klasse BE erlaubt Anhänger bis 3.500 kg, unabhängig vom Zugfahrzeug, solange das technisch zulässig ist

B197

Führerscheinklasse B197 – Automatik-Ausbildung mit Schaltkompetenz

Was darf gefahren werden?

  • Ausbildung und praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug (z. B. BMW X2)
  • Trotzdem Fahren von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe erlaubt, wenn:
    – mind. 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen absolviert wurden
    – anschließend eine 15-minütige Testfahrt mit Fahrlehrer/in bestanden wurde

Eingeschlossene Klassen

  • Entspricht der Klasse B (AM, L inklusive)

Besonderheiten

  • Keine Schlüsselzahl 78 (Automatikbeschränkung) im Führerschein,
    wenn oben genannte Voraussetzungen erfüllt sind – die Bescheinigung stellt die Fahrschule HeiDie direkt aus
  • Erweiterung auf BE, C1, C1E, C, CE:
    – Wenn die B-Prüfung auf Schaltfahrzeug abgelegt wurde:
    Keine Automatikbeschränkung bei Erweiterung
    – Wenn die B-Prüfung mit B197 auf Automatikfahrzeug erfolgt ist:
    → Die Erweiterung ist auf Automatik beschränkt (Schlüsselzahl 78),
    außer die Erweiterungsprüfung erfolgt selbst auf Schaltfahrzeug

Mindestalter

Entspricht dem der Klasse B
– 18 Jahre
– 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

Was bedeutet die Schlüsselzahl 78 im Führerschein?

Schlüsselzahl 78 steht im Führerschein für eine Beschränkung auf Automatikfahrzeuge.
Sie wird eingetragen, wenn die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde ohne zusätzliche Schulung auf Schaltgetriebe.

Auswirkungen:
  • Wer die Schlüsselzahl 78 im Führerschein hat, darf keine Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren (auch nicht in der Klasse B).
  • Diese Einschränkung gilt nur für Klasse B – nicht automatisch für Erweiterungen.
Wie kann man die Beschränkung vermeiden?

Mit der neuen Regelung B197:
Durch eine zusätzliche Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug in der Fahrschule (mind. 10 Fahrstunden + 15-minütige Testfahrt mit Fahrlehrer) wird die Beschränkung aufgehobentrotz Prüfung auf Automatik.

Wichtig: Die Bescheinigung über die Schaltkompetenz muss vor der Prüfung ausgestellt werden und wird nicht im Führerschein vermerkt, sondern nur in den Prüfungsunterlagen beim TÜV dokumentiert.

B196

Erweiterung B196 – 125er Motorrad mit dem Pkw-Führerschein

Was darf gefahren werden?

  • Leichtkrafträder bis 125 cm³
    Leistung max. 11 kW
    – Verhältnis Leistung/Gewicht wie bei A1
    (rechtlich gilt B196 als Erweiterung der Klasse B um A1-Fahrzeuge – ohne A1 zu besitzen)

Eingeschlossene Klassen

  • Keine zusätzlichen Klassen – B wird um 125er-Nutzung erweitert

Voraussetzungen

  • Mind. 25 Jahre alt
  • Seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B
  • Teilnahme an spezieller Schulung in der Fahrschule:
    4 x 90 Minuten Theorie
    5 x 90 Minuten Praxis
  • Keine Prüfung notwendig
  • Teilnahmebescheinigung wird von der Fahrschule ausgestellt und bei der Führerscheinstelle eingereicht

Mindestalter

25 Jahre

Motorradklassen

A

Was darf gefahren werden?

  • Zweirädrige Krafträder
    – mit Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
    – mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) über 45 km/h
    – auch mit Beiwagen (gemäß Anlage 3 FeV)
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge
    – mit symmetrisch angeordneten Rädern
    – Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
    – Leistung über 15 kW

Eingeschlossene Klassen

Besonderheiten

  • Beim Aufstieg von Klasse A2 auf A (nach mindestens 2 Jahren Besitz) ist nur eine praktische Prüfung erforderlich – keine theoretische.
    (Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 3 FeV)

Mindestalter

  • 20 Jahre: beim Aufstieg von Klasse A2
  • 21 Jahre: für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW
  • 24 Jahre: beim Direkteinstieg (ohne Vorbesitz A2)

A2

Was darf gefahren werden?

  • Zweirädrige Krafträder
    – mit maximaler Leistung von 35 kW
    – Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
    (gemäß Anlage 3 FeV)

Eingeschlossene Klassen

Besonderheiten

  • Beim Aufstieg von Klasse A1 auf A2 (nach mindestens 2 Jahren Besitz) ist nur eine praktische Prüfung erforderlich – keine theoretische.
    (Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 3 FeV)

Mindestalter

18 Jahre

A1

Was darf gefahren werden?

  • Zweirädrige Krafträder
    – Hubraum max. 125 cm³
    – Leistung max. 11 kW
    – Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
    Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
    bbH über 45 km/h
    Leistung max. 15 kW

Eingeschlossene Klassen

Besonderheiten

  • Die frühere Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren wurde aufgehoben

Mindestalter

16 Jahre

AM

Was darf gefahren werden?

  • Zweirädrige Kleinkrafträder
    – bbH max. 45 km/h
    – Hubraum max. 50 cm³ (bei Verbrennungsmotor)
    – Leistung max. 4 kW (bei Elektromotor)
  • Dreirädrige Kleinkrafträder
    – bbH max. 45 km/h
    – Hubraum max. 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren)
    – Leistung max. 4 kW (bei Diesel- oder Elektromotor)
  • Vierrädrige Leicht-Kfz
    – bbH max. 45 km/h
    – Hubraum max. 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren)
    – Leistung max. 4 kW (bei Diesel- oder Elektromotor)
    Leermasse max. 350 kg

Eingeschlossene Klassen

  • Keine

Besonderheiten

  • Enthält die früheren Klassen M und S (zusammengefasst zur AM)

Mindestalter

15 Jahre

Landwirtschaft

L

Führerscheinklasse L – Land- & forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h

Was darf gefahren werden?

  • Zugmaschinen
    – für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
    bbH max. 40 km/h
    mit Anhängern max. 25 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und Flurförderfahrzeuge
    bbH max. 25 km/h
    auch mit Anhänger

Eingeschlossene Klassen

  • Keine weiteren

Besonderheiten

  • Ideal für Landwirtschaft, Ausbildungsbetriebe oder Betriebshöfe
  • Kein Einsatz im gewerblichen Güterverkehr
  • Gilt nur im innerstaatlichen Verkehr (Deutschland)

Mindestalter

16 Jahre

Zurzeit keine Ausbildung für folgende Klassen

C1

Führerscheinklasse C1 – Leichte Lkw bis 7,5 Tonnen

Was darf gefahren werden?

  • Kraftfahrzeuge (ausgenommen AM, A1, A2, A)
    – mit zulässiger Gesamtmasse (zG) über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
    – zur Beförderung von max. 8 Personen zusätzlich zum Fahrer
  • Anhänger mit zG bis 750 kg

Eingeschlossene Klassen

  • Keine weiteren

Besonderheiten

  • Vorbesitz der Klasse B erforderlich
  • Ideale Klasse für z. B. Transporter, kleine Lkw, Wohnmobile im höheren Gewichtsbereich

Mindestalter

  • 18 Jahre

C1E

Führerscheinklasse C1E – Leichte Lkw mit schwerem Anhänger

Was darf gefahren werden?

  • Kombinationen mit Kfz der Klasse C1
    – mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG über 750 kg
    zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
  • Kombinationen mit Kfz der Klasse B
    – mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG über 3.500 kg
    zG der Kombination max. 12.000 kg

Eingeschlossene Klassen

  • C1
  • BE
  • D1E (nur in Verbindung mit D1)
  • T (sofern im Inland)

Besonderheiten

  • Vorbesitz der Klasse C1 erforderlich
  • Die frühere Beschränkung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ entfällt

Mindestalter

  • 18 Jahre

C

Führerscheinklasse C – Lkw über 3,5 Tonnen

Was darf gefahren werden?

  • Kraftfahrzeuge (ausgenommen AM, A1, A2, A)
    – mit zulässiger Gesamtmasse (zG) über 3.500 kg
    – zur Beförderung von max. 8 Personen zusätzlich zum Fahrer
  • Anhänger mit zG bis 750 kg

Eingeschlossene Klassen

Besonderheiten

  • Vorbesitz der Klasse B erforderlich
  • Für gewerbliche Nutzung ist eine Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erforderlich

Mindestalter

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre, wenn:
    Grundqualifikation erfolgreich absolviert wurde oder
    – die Person sich in einer spezifischen Berufsausbildung befindet (z. B. Berufskraftfahrer)

CE

Führerscheinklasse CE – Lkw mit schwerem Anhänger

Was darf gefahren werden?

  • Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse C
    – mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG über 750 kg

Eingeschlossene Klassen

  • BE
  • C1E
  • T
  • D1E (bei Vorbesitz von D1)
  • DE (bei Vorbesitz von D)

Besonderheiten

  • Vorbesitz der Klasse C erforderlich
  • Für gewerbliche Nutzung ist eine Grundqualifikation nach BKrFQG notwendig

Mindestalter

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre, wenn:
    – die Grundqualifikation abgeschlossen wurde oder
    – eine spezifische Berufsausbildung absolviert wird oder wurde (z. B. Berufskraftfahrer)

D1

Führerscheinklasse D1 – Kleinbusse bis 16 Personen

Was darf gefahren werden?

  • Kraftfahrzeuge (ausgenommen AM, A1, A2, A)
    – zur Beförderung von mehr als 8, aber maximal 16 Personen zusätzlich zum Fahrer
    Fahrzeuglänge max. 8 Meter
    Anhänger mit zG bis 750 kg

Eingeschlossene Klassen

  • Keine weiteren

Besonderheiten

  • Vorbesitz der Klasse B erforderlich
  • Für gewerbliche Nutzung ist ggf. eine Grundqualifikation nach BKrFQG erforderlich

Mindestalter

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre, wenn:
    – sich die Person in einer spezifischen Berufsausbildung befindet oder
    – diese bereits abgeschlossen hat (z. B. Berufskraftfahrer/in Personenverkehr)

D1E

Führerscheinklasse D1E – Kleinbus mit schwerem Anhänger

Was darf gefahren werden?

  • Kombinationen mit Kraftfahrzeug der Klasse D1
    – mit Anhänger mit zG über 750 kg

Eingeschlossene Klassen

  • BE
  • C1E (bei Vorbesitz von C1)

Besonderheiten

  • Vorbesitz der Klasse D1 erforderlich
  • Die früheren Beschränkungen entfallen:
    zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs
    zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

Mindestalter

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre, wenn:
    – sich die Person in einer spezifischen Berufsausbildung befindet oder
    – diese bereits abgeschlossen hat (z. B. Berufskraftfahrer im Personenverkehr)

D

Führerscheinklasse D – Omnibus-Führerschein für Busse über 16 Personen

Was darf gefahren werden?

  • Kraftfahrzeuge (ausgenommen AM, A1, A2, A)
    – zur Beförderung von mehr als 8 Personen zusätzlich zum Fahrer
    – mit Anhänger bis 750 kg zG

Eingeschlossene Klassen

Besonderheiten

  • Vorbesitz der Klasse B erforderlich
  • Für den gewerblichen Einsatz ist in der Regel eine Grundqualifikation nach BKrFQG erforderlich
  • Die genaue Altersgrenze richtet sich nach Ausbildung und Tätigkeit

Mindestalter

  • 24 Jahre: Standard ohne besondere Voraussetzungen
  • 23 Jahre: mit beschleunigter Grundqualifikation
  • 21 Jahre: bei Grundqualifikation mit Einschränkungen (z. B. Linienverkehr bis 50 km)
  • 20 Jahre: bei Berufsausbildung „Berufskraftfahrer“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“
  • 18 Jahre: nur in der Ausbildung und mit Einschränkungen im Linienverkehr bis 50 km

DE

Führerscheinklasse DE – Omnibus mit schwerem Anhänger

Was darf gefahren werden?

  • Kombinationen mit Kraftfahrzeug der Klasse D
    – mit Anhänger mit zG über 750 kg

Eingeschlossene Klassen

Besonderheiten

  • Vorbesitz der Klasse D erforderlich
  • Für den gewerblichen Einsatz ist eine Grundqualifikation nach BKrFQG notwendig
  • Anhängerbetrieb z. B. im Reiseverkehr, Linienverkehr mit Gepäckanhänger oder Verkaufsanhänger

Mindestalter

  • 24 Jahre: Standard ohne besondere Voraussetzungen
  • 23 Jahre: mit beschleunigter Grundqualifikation
  • 21 Jahre: mit eingeschränkter Grundqualifikation (z. B. Linienverkehr bis 50 km)
  • 20 Jahre: im Rahmen bestimmter Berufsausbildungen
  • 18 Jahre: nur während Ausbildung und bei bestimmten Einsätzen im Linienverkehr

T

Führerscheinklasse T – Traktorführerschein für die Landwirtschaft

Was darf gefahren werden?

  • Zugmaschinen
    – für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
    bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) max. 60 km/h
    für Fahrer unter 18 Jahren: bbH max. 40 km/h
    auch mit Anhänger
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen
    – ebenfalls für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
    bbH max. 40 km/h
    auch mit Anhänger

Eingeschlossene Klassen

Besonderheiten

  • Die Klasse AM wird nicht mehr automatisch miterteilt
  • T ist speziell für den land- und forstwirtschaftlichen Einsatz gedacht – z. B. für landwirtschaftliche Betriebe, Lohnunternehmer, Azubis in Grünen Berufen

Mindestalter

  • 16 Jahre

🕮 Glossar

Abkürzungen & Fachbegriffe im Bereich Führerschein

Abkürzung / BegriffBedeutung / Erklärung
AM, A1, A2, AMotorrad-Führerscheinklassen – gestaffelt nach Leistung und Alter
AnhängerregelungVorschriften, wann und wie Anhänger geführt werden dürfen
AufstiegWechsel in eine höhere Führerscheinklasse (z. B. A1 → A2 oder A2 → A)
Aufstieg mit PrüfungMöglichkeit, durch eine Prüfung von einer Klasse in die nächsthöhere aufzusteigen
AutomatikbeschränkungEinschränkung, dass nur Automatikfahrzeuge gefahren werden dürfen
B, BE, B96, B197, B196Pkw-Führerscheinklassen und Erweiterungen
bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit)Vom Hersteller vorgesehene maximale Geschwindigkeit eines Fahrzeugs
Begleitetes Fahren (BF17)Führerscheinmodell, bei dem ab 17 Jahren mit Begleitperson gefahren werden darf
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung für Berufskraftfahrer
C1, C1E, C, CELkw-Führerscheinklassen – für größere Fahrzeuge und Kombinationen
D1, D1E, D, DEBus-Führerscheinklassen – für die Personenbeförderung
Fahrlehrer/inAusbilder/in für die Fahrprüfung
FeVFahrerlaubnis-Verordnung – Rechtsgrundlage für Führerscheine in Deutschland
FlurförderfahrzeugeFahrzeuge wie Gabelstapler, die in Betrieben genutzt werden
FuttermischwagenSpezielles Fahrzeug in der Landwirtschaft zum Mischen und Verteilen von Tierfutter
GrundqualifikationErforderliche Zusatzqualifikation für gewerbliches Fahren von Lkw oder Bus
KombinationFahrzeug + Anhänger – bei Anhängerkonstellationen wichtig
LeichtkraftradMotorrad mit geringem Hubraum (meist 50–125 cm³) und Leistung
Praktische PrüfungFahrprüfung im Straßenverkehr
SattelanhängerAnhänger, der über eine Sattelkupplung mit dem Zugfahrzeug verbunden ist
SchaltkompetenzFähigkeit, ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe zu fahren
Schlüsselzahl 78 / 96Eintrag im Führerschein, der bestimmte Einschränkungen oder Erweiterungen dokumentiert
Selbstfahrende ArbeitsmaschinenFahrzeuge, die eigenständig fahren und z. B. Arbeitsgeräte transportieren oder bedienen
Spezielle SchulungFahrschulunterricht ohne Prüfung (z. B. bei B96 oder B196)
T, LLandwirtschaftliche Führerscheinklassen – für Traktoren und Maschinen
Theoretische PrüfungSchriftlicher Test über Verkehrsregeln und Vorschriften
Verhältnis Leistung/GewichtVerhältnis von Motorleistung zur Fahrzeugmasse – bestimmt, wie stark ein Motorrad ist
Vierrädrige Leicht-KfzLeichte vierrädrige Fahrzeuge mit begrenzter Leistung und Geschwindigkeit
zG (zulässige Gesamtmasse)Das maximal erlaubte Gewicht eines Fahrzeugs inkl. Ladung
ZugfahrzeugFahrzeug, das einen Anhänger zieht
Haftungsausschluss

Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch eine Fahrschule, Fahrerlaubnisbehörde oder andere zuständige Stellen. Trotz sorgfältiger Zusammenstellung kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernommen werden – insbesondere im Hinblick auf rechtliche Vorschriften, die sich jederzeit ändern können. Verbindliche Auskünfte zu Führerscheinklassen, Voraussetzungen und rechtlichen Regelungen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder in Ihrer Fahrschule.