FÜHRERSCHEINKLASSEN

FÜHRERSCHEIN-KLASSEN

Diese Klassen bilden wir aus

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg

 

Bemerkung:
Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S 

 

Alter: 
15 Jahre 

 

Schließt ein: 
Keine

Krafträder mit

- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW

 

Bemerkung:
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

 

Alter:
16 Jahre

 

Schließt ein:
AM

Krafträder mit
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

 

Bemerkung:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

 

Alter:
18 Jahre

 

Schließt ein:
AM, A1

Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW


Bemerkung:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich


Alter:
20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb


Schließt ein:
AM, A1, A2

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

 

Bemerkung:
Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung

 

Alter:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

 

Schließt ein:
AM, L

• Ausbildung & Prüfung auf Automatikfahrzeug (BMW X2), aber trotzdem Fahrzeug mit Schaltgetriebe fahren 

 • Zusätzlich in der Ausbildung mindestens 10 Fahrstunden mit Schaltfahrzeug (frühestens nach der praktischen Grundausbildung) & Testfahrt von 15 Minuten mit dem/r Fahrlehrer/in


 +++ Die Bescheinigung erhaltet ihr von uns in der Fahrschule! +++

 

• Bei Eintragung einer Automatikbeschränkung im Führerschein kann über die neue B197-Regel die Schlüsselzahl 78 ausgetragen werden


Besonderheiten bei Erweiterungen (BE, C1, C1E, C, CE): 

 • Bei Prüfung der Klasse B auf Fahrzeug mit Schaltgetriebe kann bei Erweiterung die Prüfung auf Automatikfahrzeug abgelegt werden, ohne Beschränkung durch Schlüsselzahl 78 auf Automatikgetriebe.

 

+++ Trotzdem Fahrzeuge der Klasse BE, C1 oder C mit Schaltgetriebe fahren! +++


 • Bei Prüfung der Klasse B mit neuer Automatikregelung (B197) wird bei Erweiterung die jeweilige Klasse durch Schlüsselzahl 78 auf Fahren mit Automatikfahrzeugen beschränkt, wenn die Prüfung der Erweiterung auf Automatikfahrzeug absolviert wurde.

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg

 

Bemerkung:
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.

 

Alter:
vgl. Klasse B

Krafträder mit
- Leistung max. 11 kW / 125cm³

 

Voraussetzungen: 

• Alter mind 25 Jahre

• 5 Jahre Führerschein Klasse B 

• 4 x 90 min Theorie 

• 5 x 90 min Praxis 

• Teilnahmebescheinigung 

 

Keine Prüfung!

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg

 

Bemerkung:
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!

 

Alter:
vgl. Klasse B

Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger

 

Alter:
16 Jahre

Diese Klassen bilden wir nicht aus

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit
- zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG

 

Bemerkung:
Vorbesitz: B

 

Alter:
18 Jahre

 

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 3.500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

 

Bemerkung:
Vorbesitz: C1
Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs"

 

Alter:
18 Jahre

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit
- zG über 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG

 

Bemerkung:
Vorbesitz: B

 

Alter:
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

 

Schließt ein: 
C1

 

Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 750 kg

 

Bemerkung:
Vorbesitz: C

 

Alter:
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

 

Schließt ein: 
BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
- Länge max. 8 m
- mit Anhänger bis 750 kg zG

 

Bemerkung:
Vorbesitz: B

 

Alter:
21 Jahre
18 Jahre für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

Kfz der Klasse D1 mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg

 

Bemerkung:
Vorbesitz: D1

Wegfall der Bestimmungen "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" und "zG der Kombination max. 12.000 kg"

 

Alter:
21 Jahre
18 Jahre für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

 

Schließt ein: 
BE sowie C1E bei Vorbesitz C1

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg zG

 

Bemerkung:
Vorbesitz: B

 

Alter:
18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation

 

Schließt ein: 
D1

Kfz der Klasse D mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg

 

Bemerkung:
Vorbesitz: D

 

Alter:
18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner 
Tätigkeit und Qualifikation

 

Schließt ein:
BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1

Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
- für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger

 

Bemerkung:
Die Klasse AM wird nicht mehr miterteilt

 

Alter:
16 Jahre

 

Schließt ein:
L

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.