• Ausbildung & Prüfung auf Automatikfahrzeug , aber trotzdem Fahrzeug mit Schaltgetriebe fahren
• Zusätzlich in der Ausbildung mindestens 10 Fahrstunden mit Schaltfahrzeug (frühestens nach der praktischen Grundausbildung) & Testfahrt von 15 Minuten mit dem/r Fahrlehrer/in
+++ Die Bescheinigung erhaltet ihr von uns in der Fahrschule! +++
• Bei Eintragung einer Automatikbeschränkung im Führerschein kann über die neue B197-Regel die Schlüsselzahl 78 ausgetragen werden
Besonderheiten bei Erweiterungen (BE, C1, C1E, C, CE):
Voraussetzung:
mindestalter 25 Jahre
mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheines
Theorieausbildung:
4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
klassenspezifischer Motorradunterricht
Praxisausbildung:
5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
heißt, 10 Fahrstunden á 45 Minuten
Erhalt der Teilnahmebescheinigung
Theorieprüfung: KEINE erforderlich
Praxisprüfung: KEINE erforderlich
Unser Service für Sie:
Mit einer umsichtigen und sorgfältigen Ausbildung sorgen wir dafür, dass Sie sich nach Erhalt des Führerscheins sicher im Verkehr bewegen können. Bis es so weit ist, sorgen wir mit der Fahrschüler-Unfallversicherung der Fahrlehrerversicherung VaG dafür, dass Sie im Fall des (Un-)Falles finanziell abgesichert sind.
Inhaberin und Fahrlehrerin
Mobil: 01 75 - 2000 222
Fahrlehrer
Mobil: 01 60 - 154 999 6
Fahrlehrer
Mobil: 01 51 - 64 709 382
Verwaltung
Tel.: 09 91 - 99 89 5 89